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Nutzungsänderung von Gebäuden
Leistungsbeschreibung
Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der genehmigten Benutzungsart einer baulichen Anlage. Die Änderung der Nutzung - auch ohne bauliche Änderungen - ist baugenehmigungspflichtig, wenn das öffentliche Baurecht an die bauliche Anlage in der neuen Nutzung andere oder weitergehende Anforderungen stellt. Das ist in der Regel der Fall. Das Verfahren entspricht dem der Genehmigung von Neubauten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antragsformular auf amtlichem Vordruck mit allen notwendigen Unterschriften
- Betriebsbeschreibung (bei gewerblichen Vorhaben)
- Liegenschaftsplan (ggf. Auszug aus dem Liegenschaftskataster)
- Bauzeichnungen mit Eintragung der bisherigen und künftigen Nutzung
- Bauzahlenberechnung wie Wohn- oder Nutzflächenberechnung
- Stellplatznachweis für den Mehrbedarf
- Baubeschreibung und Herstellungskosten (soweit bauliche Änderungen anfallen)
Rechtsgrundlage
An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise für - Gemeindeverwaltung Kriftel
Main-Taunus-Kreis- Amt für Bauen und Umwelt -
Am Kreishaus 1-5
65719 Hofheim am Taunus
Telefon: 06192 201-2222
Fax: 06192 201-1892
E-Mail: bauen-umwelt@mtk.org
Webadresse: https://www.mtk.org