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Plakatierungen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Das kulturelle Leben in Hessen zeichnet sich durch eine vielfältige Veranstaltungskultur aus. Konzerte, Lesungen, Ausstellungen, Aufführungen sind in HessenTeil der kulturellen Vielfalt.
Die städtischen Richtlinien bestimmen, wie und wo die Plakatierung, die Veranstaltungswerbung, angebracht werden darf. Diese Richtlinien verfolgen 2 Ziele: Sie sollen den Bedürfnissen der Kulturveranstalter gerecht werden und das Stadt- und Straßenbild erhalten aber auch verbessern.
Folgendes gilt es zu beachten:
- für die Veranstaltungswerbung gibt es gekennzeichnete, zulässige Werbeflächen an:
- Laternenmasten
- Litfaßsäulen und Anschlagtafeln
- Großwerbetafeln an den Ortseingängen
- das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum ist genehmigungspflichtig
- die Genehmigung wird jeweils für spezielle Anschlagstellen bzw. Hängestellen erteilt
- außerhalb dieser zugelassenen Werbeflächen darf nicht plakatiert werden
Was sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise für - Gemeindeverwaltung Kriftel
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An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise für - Gemeindeverwaltung Kriftel
Die Gemeinde Kriftel hat mit der Deutschen Städte Medien GmbH (DSM) eine Vereinbarung abgeschlossen, wonach die DSM das alleinige Recht zur Aufstellung von Werbung für kommerzielle Veranstaltungen hat. Diese können sie unter folgender Adresse kontaktieren:
Ströer Deutsche Städte Medien GmbH
Speicherstraße 57-59
60327 Frankfurt am Main
Tel.: 069 1543-0
Homepage: http://www.stroeer.de
Die Aufstellung von Plakaten für Wahlen, Krifteler Vereine und Veranstaltungen ist gebührenfrei.