- Rathaus & Politik
- Leben & Umwelt
- Kultur & Freizeit
- Wirtschaft & Wohnen
Fassadendämmung
Leistungsbeschreibung
Durch die Änderungen der Energieeinsparverordnung (EnEv) und die ständig steigenden Energiepreise entscheiden sich immer mehr Bürgerinnen und Bürger ihr Haus durch anbringen von zusätzliche Dämmung energetisch zu verbessern.Durch das Anbringen von Dämmung an Fassaden die unmittelbar an oder auf der Grundstücksgrenze stehen ergibt sich die Besonderheit, dass die Fassadendämmung nach Fertigstellung in den öffentlichen Bereich ragt. In diesen Fällen ist eine schriftliche Genehmigung der Gemeinde über das Sondernutzungsrecht erforderlich.Anträge / Formulare
Hier finden Sie das Antragsformular zum Sondernutzungsrecht.Was sollte ich noch wissen?
Informieren Sie sich über die Links über energiesparendes Bauen.