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Kriftel noch lebenswerter machen

Grün-blaues Logo auf weißem Grund, Baum mit Apfel links, daneben die Schrift "Bürgerstiftung Kriftel"


Mithilfe der Bürgerstiftung, gegründet im November 2010, soll Kriftel noch lebens- und liebenswerter werden. „Wer stiftet, engagiert sich für seine Mitbürger, Vereine und Verbände vor Ort“, betont Bürgermeister Christian Seitz. 

Gefördert werden ausschließlich Projekte in Kriftel im Bereich Jugend-, Alten- und Behindertenhilfe, Kunst und Kultur, Denkmalschutz und -pflege, Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie im Sport. Im Dezember 2023 wurden Naturschutz, Landschaftspflege, Umweltschutz und Klimaschutz in das Stiftungsziel per Satzungsänderung mit einbezogen.

Beispiele für Förderungen seit der Gründung 2010

  • die „Europäischen Friedenskonzerte“ in Kriftel und Airaines 2014
  • das Freizeitpark-Tastmodell für Sehbehinderte
  • Rundfahrten für die neuen Bewohner des Seniorenwohnheims Kursana durch die Gemeinde
  • Mobiliar für das Freizeithaus
  • die Lernstube für ausländische Kinder, Weingartenschule
  • Begegnung von Jugendlichen aus Kriftel sowie den Partnerstädten Airaines (Frankreich) und Pilawa Gorna (Polen)

Förderungen im Jahr 2023

Der neugebildete Stiftungsrat vorm Weihnachtsbaum.
Der Stiftungsrat (v. li.): Bürgermeister Christian Seitz (Vorsitzender), Lara Saber (Jugendforum), Susanne Vogt (Geschäftsführerin), Bodo Knopf (Vereinsring), Gabriele Feist (Sozialausschuss), Frank Bechstein (VKS).
  • Toilettenanlage, Kleingärtnerverein
  • Jugendreise nach Airaines, Städtepartnerschaftsverein
  • Baumpflanzprojekt im Ziegeleipark
  • Anschaffung eines neuen Festzeltes, Heimat- und Festwagengesellschaft
  • Busfahrten zur DM und EM, Brass and Drum Corps
  • Orchesterprojekt, Incantare
  • Fertigstellung Holzskulptur im Ziegeleipark, Rocco Barone

Geplante Förderungen für 2024

  • Reise nach Brüssel, Städtepartnerschaftsverein
  • Jugendtreffen in Kriftel mit Gästen aus beiden Partnerstädten, Städtepartnerschaftsverein
  • Europafest der Gemeinde
  • „kleines Parkfest“ im Freizeitpark, Kulturforum
  • Krifteler Kerb, Kerbegesellschaft
  • Adventsmarkt, Vereinsring
  • Bücherschrank, Kulturforum
  • eventuell Insektenhotel und/oder Tisch-Schachspiels im Freizeitpark

Spendenkonto: Bürgerstiftung Kriftel, IBAN: DE70 5125 0000 0001 0008 88 bei der Taunus-Sparkasse.

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Spendenquittung

Bis zu einem Betrag von 300 € reicht dem Finanzamt als Spendenbescheinigung eine Kopie des Kontoauszugs oder der Überweisung. Ab 300 € wird automatisch eine Spendenbescheinigung erstellt und zugeschickt. Wichtig ist hier, dass unbedingt die Adresse des Spendenden angegeben wird! 

Vermögen

Das Stiftungskapital aus dem Haushalt der Gemeinde heraus betrug bei der Gründung der Bürgerstiftung im November 2010 zunächst 20.122 Euro. Seitdem wuchs dieses Kapital durch Spenden von Vereinen, Organisationen, Privatleuten, Firmen und seitens der Gemeinde stetig an: Ende August 2023 verfügte die Bürgerstiftung über ein Stiftungsvermögen in Höhe von 67.327 Euro. Insgesamt konnte die Stiftung seit ihrer Gründung Spenden in Höhe von rund 80.000 Euro und Zustiftungen in Höhe von etwa 47.200 Euro verzeichnen.

Zustiftungen

Stiftungen leben davon, Erträge aus dem Stiftungskapital für ihren Stiftungszweck einzusetzen. Deshalb ist es wichtig, dass neben Spenden auch Zustiftungen zu Gunsten der Stiftung erfolgen: Im Gegensatz zu einer Spende, die in voller Höhe zeitnah für den Stiftungszweck ausgegeben werden muss, werden bei einer Zustiftung nur die Erträge daraus verwendet. Je höher das Stiftungsvermögen ist, desto unabhängiger ist eine Stiftung von Spenden und desto höhere Erträge können - regelmäßig für Förderprojekte ausgegeben werden.

Grundsätzlich werden Zuwendungen bis 500 Euro als Spende behandelt und werden zeitnah den Förderzielen der Stiftung zur Verfügung gestellt.

Zuwendungen über 500 Euro werden zu 80 Prozent dem Grundstock/Grundkapital zugebucht. Hierdurch erhöhen sich die auszuschüttenden Zinserträge. So wirkt Ihr Beitrag langfristig. Die restlichen 20 Prozent der Zuwendung werden als Spende verbucht.

Sollten Sie diese Vorgehensweise nicht wünschen, sollte Ihre Zuwendung (über 500 Euro) bitte unbedingt bei der Überweisung mit dem Verwendungszweck „Spende“ klar zu erkennen sein.