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Hochwasserereignisse

Der Schwarzbach bei Hochwasser.
Der Schwarzbach bei Hochwasser.

Hochwasser sind natürliche Ereignisse. Sie treten regelmäßig auf und sind fester Bestandteil des Abflussgeschehens. Sie entstehen durch starke Niederschläge, mitunter verstärkt durch Schneeschmelze, die mit großem Anteil direkt zum Abfluss gelangen. Große Abflüsse entstehen bei einer vollständigen Überregnung des Einzugsgebietes, so dass für größere Gewässer insbesondere lang anhaltende Dauerregen von mehreren Stunden bis hin zu mehreren Tagen zu ausgeprägtem Hochwasser führen. 

In kleineren Einzugsgebieten mit einer Fläche von weniger als 100 km² werden Hochwasser bereits durch kurzzeitige Starkniederschläge ausgelöst. In den Siedlungsgebieten sind bei solchen Niederschlägen oft Überlastungen der Kanalnetze zu beobachten.

Hochwasserschutz

Hochwasser lässt sich nicht verhindern und auch ein absoluter Schutz vor Hochwasser ist nicht möglich. Auch technische Anlagen können nur Schutz bis zu einem bestimmten Bemessungsabfluss bieten. Daher gilt es, durch wasserwirtschaftliches Planen und Handeln, die möglichen Hochwasserschäden zu begrenzen und soweit wie möglich zu verhindern.

Um der Hochwassergefahr entgegenzuwirken, sollen einerseits durch Rückhalt in der Fläche, z.B. durch Reaktivierung natürlicher Überschwemmungsgebiete und dezentrale Hochwasserrückhaltungen, und andererseits durch technische Hochwasserschutzanlagen, wie Deiche und Hochwasserrückhaltebecken, Hochwasserschäden bis zu einem gewissen Schutzniveau abgewendet werden. Durch Vorsorgemaßnahmen in Verbindung mit Hochwasserwarnungen und –vorhersagen können die eintretenden Schäden vermindert werden.

In Deutschland schreibt das Wasserhaushaltsgesetz vor, Flächen, die statistisch gesehen einmal in hundert Jahren überschwemmt werden können, als Überschwemmungsgebiete in amtlichen Karten auszuweisen und in die Bauleitplanung zu übernehmen. Risikomanagementpläne dienen dazu, die nachteiligen Folgen eines Extremereignisses zu verringern. Die amtlich festgelegten Überschwemmungsgebiete Hessen nach § 76 Wasserhaushaltsgesetz und § 45 Hessisches Wassergesetz des Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie finden Sie im Geoportal Hessen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

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