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Briefwahl ab 1. Februar
Ab 1. Februar ist Briefwahl möglich
Am 14. März 2021 finden die Kommunalwahlen statt - mit der Wahl der Gemeindevertretung, des Kreisausschusses und des Ausländerbeirates. Bereits ab kommenden Montag, 1. Februar, können die Bürger per Briefwahl ihre Stimme abgeben. Angesichts der Pandemie ruft Wahlleiter Franz Jirasek dazu auf, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Briefwahlunterlagen zu erhalten:
- Zum einen kann man die Unterlagen persönlich abholen oder auch direkt ausfüllen und damit seine Stimme abgeben. Achtung: Die Unterlagen zur Briefwahl werden in diesem Jahr nicht im Bürgerservice, sondern in Saal I des Rat- und Bürgerhauses ausgegeben. Dieser ist über den Seiteneingang zu erreichen. Menschen mit Behinderungen können am Haupteingang klingeln und werden dann eingelassen, so dass sie barrierefrei in den Saal gelangen können. Wer die Stimmzettel mit nach Hause nehmen möchte, kann sie dort in Ruhe ausfüllen und anschließend über die Post portofrei ans Wahlamt der Gemeinde schicken oder in den Briefkasten am Rathaus werfen.
- Briefwahlunterlagen abholen und/oder wählen kann man in Saal I des Rathauses ohne Anmeldung montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr und donnerstags zusätzlich in der Zeit von 16 bis 18 Uhr. Franz Jirasek betont: „Gerade ältere Mitbürger und Menschen, die aufgrund von Vorerkrankungen zur Risikogruppe zählen, können per Briefwahl am sichersten ihre Stimme abgeben."
- Möglich ist es auch, die Briefwahlunterlagen und ihre Zusendung online zu beantragen. Der Antrag ist ab Montag auf der Webseite der Gemeinde Kriftel zu finden. Briefwähler können aber auch eine formlose E-Mail an das Wahlbüro (sven.sander@kriftel.de) oder ein Fax an das Wahlamt senden (06192/4004-25) unter Angabe von Name, Adresse und Geburtsdatum. Die Unterlagen werden dann an die angegebene Adresse verschickt und können entweder portofrei per Post an die Gemeinde zurückgesendet oder in den Briefkasten am Rathaus eingeworfen werden. „Das geht ab Montag, den 1. Februar, auch dann, wenn die Wahlbenachrichtigung noch nicht bei den Wählerinnen und Wählern angekommen ist“, betont Sven Sander vom Wahlamt. Die Benachrichtigungen sollen spätestens bis 21. Februar bei den Wählern sein.
- Ist die Wahlbenachrichtigung da, besteht die Möglichkeit, die Rückseite auszufüllen, die Karte per Post zur Gemeinde zu schicken oder in den Postkasten am Rathaus einzuwerfen – auch so können die Briefwahlunterlagen beantragt werden.
Wer bis zum 21. Februar 2021 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, wendet sich bitte an das Wahlamt (Telefon 06192/4004-54).