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Lockdown geht weiter

Jirasek: „Maskenpflicht gilt auch schon vor den Geschäften und an Bushaltestellen“

„In Hessen gelten wegen der anhaltend hohen Corona-Zahlen ab dem 1. Dezember bis zunächst zum 20. Dezember noch einmal verschärfte Regeln zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Virus“, darauf weist der Erste Beigeordnete Franz Jirasek hin.

Im Einzelnen bedeutet das:

Die Kontakte im öffentlichen Raum werden auf fünf Personen aus zwei Hausständen beschränkt. Kinder unter 14 Jahren sind ausgenommen. Bislang waren bis zu zehn Personen aus maximal zwei Haushalten erlaubt. „Wohnungen sind ein besonders geschützter und privater Raum. Hier ruft das Land jedoch dringend jeden Einzelnen dazu auf, auch hier die Kontakte in gleicher Weise zu begrenzen“, so der Erste Beigeordnete.

Es gilt weiterhin Maskenpflicht auf stark frequentierten Straßen und Plätzen unter freiem Himmel, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht sichergestellt werden kann. Mund-Nasen-Bedeckungen sind ebenfalls in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, zu tragen. Das gilt auch in öffentlichen Verkehrsmitteln. „Aber auch an Haltestellen und auf den Parkplätzen vor Geschäften“, macht Jirasek noch einmal deutlich. Bisher war es nur eine Empfehlung, nun ist es Pflicht: Auch in Büros und auf Bürofluren ist das Tragen einer Maske nun gesetzlich vorgeschrieben. Lediglich am Schreibtisch darf die Maske abgenommen werden.

In großen Läden und Einkaufszentren darf auf die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche höchstens eine Person je Verkaufsfläche von 10 Quadratmetern und auf die 800 Quadratmeter übersteigende Verkaufsfläche höchstens eine Person je 20 Quadratmeter eingelassen werden. Für kleinere Läden bleibt es bei der bisherigen Regelung, dass ein Kunde pro zehn Quadratmeter im Laden sein darf.

Einkauf: Auf die Beschilderung achten!

„Hier ist es wichtig, dass die Kunden vor Betreten des Ladens auf die Beschilderung achten und sich über die erlaubte Personenzahl des Geschäftes informieren“, betont Alicia Seeharsch vom Krifteler Ordnungsamt. „Ich wünsche mir mehr Verständnis der Kunden auch für die Zählweisen der Geschäftsinhaber.“ So werde oft vorgeschrieben, nur mit Einkaufswagen den Laden zu betreten. „Anders kann in der Regel nicht kontrolliert werden, wie viele Menschen im Laden oder Markt sind“, weiß Seeharsch. Zudem müsse beachtet werden, dass bei der Personenzahl tatsächlich die einzelnen Personen (auch wenn sie einer Familie angehören) und nicht die Hausstände zählen.

Die Regeln für die Schulen ändern sich nicht. Es gilt eine Maskenpflicht außerhalb des Klassenraums, also auf dem Schulhof und in den Gängen, und ab der Klasse 5 auch im Unterricht. Es gibt „Maskenpausen“ wenn gerade gelüftet wird. Strengere Regeln können je nach Infektionszahlen von den Gesundheitsämtern angeordnet werden.

Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, bleiben geschlossen. Dazu zählen Theater, Schwimmbäder und auch Restaurants. Speisen für den Verzehr zu Hause dürfen abgeholt oder geliefert werden. Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, bleiben untersagt. Die Sporthallen in Kriftel bleiben, wie die des Kreises, weiter geschlossen.

Dienstleistungsbetriebe wie Kosmetikstudios, Nagelstudios, Massagepraxen oder Tattoo-Studios bleiben geschlossen. Friseursalons haben unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.

Übernachtungsangebote im Inland werden nach wie vor nur für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke erlaubt.

„Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes verwenden zurzeit einen wesentlichen Teil ihrer Arbeitszeit darauf, die Einhaltung der Regeln in Kriftel zu kontrollieren“, berichtet Franz Jirasek. Bisher gebe es in der Gemeinde nur wenige Verstöße. Auch an Bushaltestellen weisen werde in Zukunft verstärkt Präsenz gezeigt, um vor allem die Schüler auf die Maskenpflicht hinzuweisen. Foto: pixabay

Die Verlängerung des Teil-Lockdowns ist zunächst bis zum 20. Dezember angesetzt. Am 2. Dezember wurde er noch einmal bis zum 10. Dezember verlängert.