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DAS passiert in Kriftel

Digitalisierung interkommunal

Offizieller Beschluss macht Landeszuschüsse für Digitalisierung der Verwaltung möglich

2019 wurde die Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) der Kommunen Kriftel, Liederbach und Eppstein begründet, um die Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) umzusetzen und gemeinsam die Digitalisierung der Verwaltungsabläufe voranzutreiben.

„Im Bereich des eGovernments können Landeszuschüsse beantragt werden. Voraussetzung ist ein offizieller Beschluss der Gemeindevertretung über die Gründung der IKZ sowie der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die gemeinsame Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes“, erläuterte der Erste Beigeordnete Franz Jirasek jetzt in der Sitzung der Gemeindevertretung.

Die Gemeindevertreter entschieden dann auch mehrheitlich, die IKZ für mindestens fünf Jahre weiterzuführen und beauftragten den Gemeindevorstand, eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Magistrat der Stadt Eppstein und dem Gemeindevorstand der Gemeinde Liederbach zu schließen und die Förderung der IKZ zur Umsetzung der Verwaltungsdigitalisierung zu beantragen.

Das Land Hessen möchte die Digitalisierung der Kommunen fördern und hat hierzu ein umfangreiches Programm zur Unterstützung auf den Weg gebracht. Zum einen bietet es den Kommunen eine mehrteilige, zum Teil kostenfreie Digitalisierungsberatung an, wovon Kriftel bereits zwei Module in Anspruch genommen hat. Außerdem konnte die Landeszuwendung aus dem Fördertopf „Starke Heimat Hessen“ beantragt werden, aus dem Kriftel 2020 Fördermittel in Höhe von 11.497 Euro erhalten hat. Nun bietet das Land auch Fördermittel für die Zusammenarbeit von Kommunen im Bereich der Digitalisierung an.

Im Fokus stehen hierbei die Entwicklung und Umsetzung von Online-Antragsverfahren, die Unterstützung  bei der Digitalisierung der Fachverfahren und die Cyber- und IT-Sicherheit. Jirasek: „Die interkommunalen Kooperationen können hierbei finanziell mit bis zu 25.000 Euro pro Kommune unterstützt werden.“ Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung von Eppstein, Liederbach und Kriftel soll nun zum 1. Juli 2021 in Kraft treten und zunächst für eine Laufzeit von fünf Jahren abgeschlossen werden.