- Rathaus & Politik
- Leben & Umwelt
- Kultur & Freizeit
- Wirtschaft & Wohnen
Wo fließt der Schwarzbach hin?
Wenn der Schwarzbach über die Ufer geht, wo fließt er hin?

Diese Karte zeigt Hochwasserrisikogebiete auf.
Nach der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen sorgen sich auch einige Krifteler Bürger, wohin sich der Schwarzbach bei einem Hochwasser ausdehnen würde. Der Erste Beigeordnete Franz Jirasek weist auf Karten hin, die Überschwemmungs- und Hochwasserrisikogebiete ausweisen, die Bürger auf der Webseite des Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt einsehen können. „In Deutschland schreibt das Wasserhaushaltsgesetz vor, Flächen, die statistisch gesehen einmal in hundert Jahren überschwemmt werden können, als Überschwemmungsgebiete in amtlichen Karten auszuweisen und in die Bauleitplanung zu übernehmen“, erklärt Jirasek. Risikomanagementpläne dienen dazu, die nachteiligen Folgen eines Extremereignisses zu verringern.
Vorgeschrieben sei auch, dass eine Öffentlichkeitsbeteiligung stattfindet, bei der der Entwurf der Verordnung offengelegt wird und die betroffenen Körperschaften des öffentlichen Rechts und Träger öffentlicher Belange sowie alle betroffenen Privatpersonen und Unternehmen Bedenken und Anregungen vorbringen können. „Im Krifteler Rathaus lagen diese Pläne bereits im Mai und Juni 2013 öffentlich zur Einsicht aus“, erinnert er. Dieser Auslegung gingen eine Informationsveranstaltung, mehrere Abstimmungsgespräche und schriftliche Abfragen des Regierungspräsidiums Darmstadt voraus.
Die Hochwasserrisikomanagementpläne des RP Darmstadt für den Schwarzbach findet man hier (für Kriftel siehe die Karten G10 bis G13):HW-Gefahrenkarten | Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (hlnug.de)
Die Überschwemmungsgebiete sind hier nachzusehen:HWRM-Viewer (hessen.de)
„Jahrhunderthochwasser“ HQ 100 als rechnerische Größe
Überschwemmungsgebiete sind gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) „Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern und sonstige Gebiete, die bei Hochwasser eines oberirdischen Gewässers überschwemmt oder durchflossen oder für Hochwasserentlastung und Rückhaltung beansprucht werden“. Auch die Hochwasserrisikomanagementpläne enthalten in den Gefahrenkarten Gebiete, die statistisch einmal in 100 Jahren überschwemmt werden (HQ 100).
In den rechtlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten sind insbesondere die Ausweisung neuer Baugebiete in Bauleitplänen und die Errichtung und Erweiterung von baulichen Anlagen und anderen den Hochwasserabfluss behindernden Gegenständen verboten. Auch wenn ein neues Baugebiet genehmigt worden ist, bedürfen die einzelnen Gebäude zusätzlich der Genehmigung (Hochwasserschutzgebietsverordnung).
Von den Überschwemmungsgebieten zu unterscheiden sind die „überschwemmungsgefährdeten Gebiete“, die erst bei einem über 100-jährigen Hochwasser überschwemmt werden oder die bei Versagen von Deichen oder anderen Hochwasserschutzanlagen überschwemmt werden können. Diese Gebiete sind lediglich in den Gefahrenkarten der Hochwasserrisikomanagementpläne dargestellt und erfassen dort die Gebiete des sogenannten „Extremhochwassers“. Dieses wurde auf der Grundlage eines damals neuen digitalen Geländemodells, das eine höhere Lage- und Höhengenauigkeit ermöglichte, erarbeitet. Bei einem Extremhochwasser geht man von einem 1,3 fachen Wert des HQ 100 aus.
In den überschwemmungsgefährdeten Gebieten sind nach HWG Vorkehrungen zu treffen und soweit erforderlich bautechnische Maßnahmen zu ergreifen, um den Eintrag von wassergefährdenden Stoffen bei Überschwemmungen entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu verringern. Ein eigener Alarm- und Einsatzplan wurde durch die Gemeinde Kriftel nicht erarbeitet: Die Untere Katastrophenschutzbehörde des Kreises ist für den Katastrophenschutz zuständig.
Überflutung des Kanals möglich?
Kann das Kanalsystem Starkregen bewältigen? Auch hier haben Krifteler Bürgerinnen und Bürger bereits bei der Gemeinde aufgrund der aktuellen Unwetterereignisse nachgefragt. „Wir widmen uns diesem Thema seit geraumer Zeit und haben für bekannte kritische Bereiche, bei denen es in der Vergangenheit zu Überflutungen gekommen ist, entsprechende Untersuchungen durchführen lassen und bauliche Maßnahmen ausgeführt“, betont der Erste Beigeordnete Franz Jirasek.
Natürlich lasse sich das Ausmaß eines Jahrhunderthochwassers nicht vorhersehen. „Gegen alles kann man sich nun einmal nicht wappnen“, so Jirasek. Das Kanalnetz von Kriftel sei jedoch über die Jahre gewachsen. Eine neue hydraulische Berechnung des Kanalnetzes sei geplant. „Nach gültiger Entwässerungssatzung müssen die jeweiligen Hauseigentümer sich jedoch selbst gegen Rückstau absichern. Das kann durch eine Rückschlagklappe in der Kanalleitung oder durch eine Hebeanlage erfolgen“, macht er deutlich. Wichtig sein könnten auch vermeintliche „Kleinigkeiten“ wie Abdeckungen für Lichtschächte oder Schwellen vor der Tür.