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DAS passiert in Kriftel

Neue Stellplatzsatzung wird beraten

Über die neue Stellplatzsatzung der Gemeinde soll Ende März entschieden werden

Größere Autos, weniger Autofahrerinnen und Autofahrer unter den jüngeren Menschen aus Gründen des Klimaschutzes und auch mehr Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer - das macht laut Verwaltung schon alleine eine Überarbeitung der Stellplatzsatzung notwendig. Aber auch rechtliche Vorgaben haben sich verändert. Die derzeit noch geltende Stellplatzsatzung ist über 27 Jahre alt. Ein Neuentwurf wurde den Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern daher in der jüngsten Ausschussrunde vorgestellt.

Als Grundlage wurden statistische Daten herangezogen: Laut des Berichts „Mobilität in Deutschland“ vom Verkehrsministerium gehen an einem durchschnittlichen Tag 85 Prozent aller Personen aus dem Haus und legen dabei 3,7 Wege zurück. 34 Prozent davon sind ausbildungs- und berufsbedingt, 30 Prozent Einkaufs- oder private Erledigungs- und 28 Prozent Freizeitwege. 57 Prozent aller Wege werden mit dem Auto zurückgelegt. Ein Drittel der Bevölkerung nutzt mindestens einmal in der Woche das Fahrrad. „Mobilität gehört zu unserem Alltag“, so der Erste Beigeordnete Franz Jirasek in den Ausschüssen.

Vor allem junge Menschen nutzen aber mittlerweile auch „andere Verkehrsmittel“ als das Auto, denn der Klimawandel beeinflusst das Mobilitätsverhalten, da gerade die Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs zentral für den Klimaschutz ist.

Ein Drittel der Krifteler Haushalte haben weniger als ein Auto, die Hälfte hat 1,2 bis 1,8 Pkw und 17 Prozent der Haushalte mehr als 2,4 Autos. 33 Prozent der Haushalte werden nur von einer Person bewohnt. 17 Prozent bestehen aus vier und mehr Personen. „Deshalb ist die Berücksichtigung der Wohnungsgrößen bei der Festlegung der Anzahl der Stellplätze sinnvoll und notwendig“, so der Erste Beigeordnete.

Bislang werden 1,5 Stellplätze pro Wohnung in Ein- und Mehrfamilienhäusern verlangt. Künftig sollen zwei pro Wohngebäude mit bis zu zwei Einheiten verpflichtend sein. In Mehrfamilienhäusern müssen für Wohnungen bis 60 Quadratmeter ein Stellplatz, bis 120 Quadratmeter 1,4 je Wohnung und für noch größere Wohnungen 1,8 Stellplätze nachgewiesen werden. Bisher wurden keine Vorgaben zu Fahrradplätzen gemacht. Im neuen Satzungsentwurf sollen für Häuser mit bis zu zwei Wohnungen je zwei Plätze für Fahrräder reserviert werden. Bei Mehrfamilienhäusern muss je 40 Quadratmetern ein Fahrradabstellplatz nachgewiesen werden. Da Pkw immer größer werden, soll ein Pkw-Parkplatz künftig mindestens 5 mal 2,5 Meter groß sein, ein Fahrradabstellplatz 2 mal 0,7 Meter. Auch Stellplätze für Sonderfahrräder (beispielsweise Lastenfahrräder) sind herzustellen. 

Da noch Diskussionsbedarf bei den Fraktionen besteht, wurde die weitere Beratung in die nächste Sitzungsrunde Ende März verschoben.