- Rathaus & Politik
- Leben & Umwelt
- Kultur & Freizeit
- Wirtschaft & Wohnen
Afrikanische Schweinepest: Bitte Leinenpflicht
Kreis verfügt Leinenpflicht für Hunde
Im Landkreis Groß-Gerau ist ein Wildschwein positiv auf die Afrikanische Schweinepest getestet worden. Um den Fundort herum ist in einem Radius von zirka 15 Kilometern eine sogenannte Restriktionszone eingerichtet worden. „In dieser Zone liegt auch die Gemeinde Kriftel“, informiert der Erste Beigeordnete Franz Jirasek. Eine so genannte Allgemeinverfügung des Main-Taunus-Kreises regele die nun erforderlichen Maßnahmen in dieser Zone.
„In der gesamten Feldgemarkung der Gemeinde und im Krifteler Wäldchen besteht daraufhin Leinenpflicht für Hunde, um Wildschweine nicht aus Wiesen und Feldern aufzuscheuchen. Aus diesem Grund gilt – zunächst bis zum 26. Juni - nun auch ein grundsätzliches Jagdverbot“, fasst Jirasek die wichtigsten Punkte der Verordnung zusammen. „Halterinnen und Halter von Hausschweinen müssen sich überdies beim Veterinäramt des Kreises melden.“ Darüber hinaus solle dort umgehend gemeldet werden, falls ein totes Wildschwein gefunden wird. Auch die landwirtschaftliche Ernte und Bearbeitung von Feldern ist eingeschränkt. “Über die Regelungen haben wir umgehend unsere Jagdpächter, den Ortslandwirt und den Vorsitzenden des Kleintierzuchtvereins informiert, mit denen wir in Austausch stehen“, so der Erste Beigeordnete.
Für Menschen und alle Tiere mit Ausnahme von Haus- und Wildschweinen ist die Afrikanische Schweinepest, abgekürzt ASP, absolut ungefährlich. Die Übertragung der ASP erfolgt vor allem durch direkten Kontakt mit Kadavern infizierter Tiere, die Aufnahme von Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen sowie indirekte Übertragungswege (Fahrzeuge, Jagdausrüstung, landwirtschaftliche Geräte, Kleidung). Eine Übertragung auf den Menschen ist nicht möglich, auch der Verzehr von möglicherweise kontaminiertem Fleisch stellt keine Gefahr für die menschliche Gesundheit dar.