Eine Luftansicht von Kriftel - Am Horizont die Frankfurter Skyline, die Häuser von Kriftel und vorne das Hochfeld.

Hebesätze der Gemeinde Kriftel

Ein Männchen sitzt mit dem Laptop auf großen Buchstaben.

Für jede Grundsteuerart (A und B) wird ein eigener Hebesatz angewendet; beide Hebesätze können identisch oder unterschiedlich sein. Der vom Finanzamt festgesetzte Grundsteuermessbetrag wird mit dem jeweiligen Hebesatz der Kommune multipliziert. Daraus ergibt sich die zu zahlende Grundsteuer für die einzelnen Steuerpflichtigen. Die Hebesätze sind die maßgebliche Stellschraube für das Grundsteueraufkommen einer Kommune. Jede Kommune beeinflusst also die Höhe der Grundsteuer für den Einzelnen und auch ihr gesamtes Grundsteueraufkommen über den Hebesatz.

Die Grundsteuer A gilt also für Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft.

Die Grundsteuer B umfasst die in einer Gemeinde liegenden bebauten und unbebauten Grundstücke – also alles, was nicht Land- und Forstwirtschaft ist.

Grundsteuer A Gemeinde Kriftel: 330 Prozent (Hebesatz)

Grundsteuer B Gemeinde Kriftel: 550 Prozent (Hebesatz)


Die Gewerbesteuer ist eine Steuer, die von Gewerbebetrieben verlangt wird. Die Gemeinde, in der sich der Betrieb befindet, darf die Gewerbesteuer einnehmen. Man nennt das auch Gemeindesteuer. Die Vorschriften für die Besteuerung findest du im Gewerbesteuergesetz (GewStG).

Grundsätzlich gilt: Steuerpflichtig sind alle stehenden Gewerbebetriebe im Inland. Als Gewerbebetrieb gilt nach §15 EStG jede Tätigkeit, die die folgenden Merkmale hat: Selbstständigkeit, Nachhaltigkeit, Gewinnerzielungs-Absicht und Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr. Gewerblich tätige Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, KG) und Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) sind immer als gewerbesteuerpflichtiger Gewerbebetrieb anzusehen. Freiberufler sind grundsätzlich nicht gewerbesteuerpflichtig.

Gewerbesteuer Gemeinde Kriftel: 360 Prozent (Hebesatz)

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